Gebührenkalkulation

Für viele kommunale Aufgaben sowie Leistungspflichten eines Landes oder des Bundes ist eine kostendeckende Gebührenkalkulation möglich, während in anderen Fällen nur ein Teil der Kosten an den Bürger weitergegeben werden kann, damit dieser nicht übermäßig belastet wird. Auch Aspekte der Daseinsvorsorge bewirken, dass die Gebührenkalkulation einen Zuschussbedarf berücksichtigt; das ist häufig bei der Kalkulation der Eintrittspreise für städtische Schwimmbäder und Theater der Fall. Umgangssprachlich sprechen auch Banken und Geldinstitute bei der Festlegung der Preise für ihre Dienstleistungen von einer Gebührenkalkulation, korrekt ist der Begriff jedoch nur bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen und nicht bei privaten Geldinstituten.

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