Gebührenkatalog

Der Gebührenkatalog im eigentlichen Sinn ist eine Auflistung, welche Gebühren für Leistungen im öffentlich-rechtlichen Bereich zu bezahlen sind. Aufgabe des Gebührenkataloges ist zwar grundsätzlich die pauschale Abrechnung erbrachter Leistungen, es können aber auch Gebührenbereiche festgelegt werden, so dass die genaue Höhe nach billigem Ermessen erhoben wird. In diesem Fall berücksichtigt die endgültige Gebührenfestlegung sowohl den Arbeitsumfang als auch die persönliche Situation des Zahlungspflichtigen. Fälschlicherweise benutzen auch private Anbieter wie Geldinstitute für ihr Preis- und Leistungsverzeichnis den Begriff Gebührenkatalog, obgleich Gebühren nur im öffentlich-rechtlichen Bereich festgesetzt werden. Die Umgangssprache folgt dieser strengen Begriffseinschränkung jedoch weitgehend nicht.

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