Gebührenordnung

Eine Gebührenordnung legt nicht nur die zu zahlenden Gebühren fest, sondern beschreibt auch die zu ihrer Erhebung notwendigen Voraussetzungen. Eigentlich sind Gebühren ausschließlich öffentlich-rechtlich erhobene oder zumindest durch entsprechende Stellen festgelegte Entgelte, dennoch verwenden viele private Einrichtungen wie Geldinstitute ebenfalls den Begriff Gebührenordnung für ein Preisverzeichnis. Diese Begriffsverwendung entspricht dem Sprachgebrauch der Umgangssprache, welche die zu zahlenden Entgelte grundsätzlich als Gebühren bezeichnet. Bei Ärzten und Tierärzten sowie Notaren und Rechtsanwälten ist der Begriff Gebührenordnung hingegen korrekt, da die Entgelte zwar privat erhoben, aber von öffentlich-rechtlichen Stellen festgelegt werden. Einzelne Gebührenordnungen können neben pauschalen Gebühren eine vom Aufwand abhängige Spannbreite vorsehen.

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