Gegen-Akkreditiv

Bei einem Gegen-Akkreditiv eröffnet ein exportierender Händler für den eigenen Lieferanten zu einem bereits bestehenden Haupt-Akkreditiv ein Unter-Akkreditiv. Die Sicherheit wird gewährleistet durch das erste Akkreditiv, also das Hauptakkreditiv. Ein Gegen-Akkreditiv wird auch Back to Back Credit, Countervailing Credit oder Counter Credit genannt. Der Begünstigte des Haupt-Akkreditivs wird als der Auftraggeber des Gegen-Akkreditivs bezeichnet. Seit dem Jahr 2007 gelten Akkreditive als unwiderruflich. Dies bedeutet, dass bei einem Änderungswunsch alle Geschäftsbeteiligten, die bei der Akkreditivabwicklung involviert waren, mit dieser Änderung einverstanden sein müssen. In den meisten Fällen werden Akkreditive im Außenhandel eingesetzt. Sie denen dem Ausgleich der Interessen von Käufern und Verkäufern.

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