Gefahrenübergang

Unter der Bezeichnung Gefahrenübergang versteht man den Vorgang, wenn das Risiko bei einer Ware vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. Hierbei werden Ort und Zeitpunkt ganz genau festgelegt. Das Risiko bei einer Ware kann der Verlust des Guts sein oder aber auch eine Beschädigung der Ware. Details dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt. Danach hat der Verkäufer dem Käufer die Ware im vertraglich vereinbarten Zustand zu beschaffen und zu übergeben. Soll eine Ware an den Käufer geliefert werden, so tritt der Gefahrenübergang auf den Käufer ein, wenn die Ware der zur Versendung zuständigen Person oder dem Unternehmen geliefert wurde.

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