Eine Gegengarantie wird im Zusammenhang mit indirekten Garantien regelmäßig von der mit der eigentlichen Garantiestellung beauftragten ausländischen Korrespondenzbank als garantiemäßige Zahlungsverpflichtung der Inlandsbank verlangt. Es handelt sich also um die Garantie einer erstgarantierenden an eine zweite Bank. Garantien werden in die Gruppen direkt und indirekt unterteilt. Direkte Bankgarantien bedeuten, dass lediglich der Garantieauftraggeber, die garantierende Bank und der Garantiebegünstigte eine Rolle spielen. Bei indirekten Bankgarantien beauftragt die mit der Garantiestellung beauftragte Inlandsbank eine ausländische Korrespondenzbank, die Garantie gegenüber dem Garantiebegünstigten auszulegen. In den meisten Fällen ist der Garantiebegünstigte im Land der Korrespondenzbank wohnhaft. Hier sind jedoch die jeweiligen Gesetze und Vorschriften zu beachten.