Gegengeschäft

Bei einem Gegengeschäft werden die Kauf- und Verkaufsaufträge verrechnet, bei denen die Börse nicht involviert ist. Solche Gegengeschäfte sind jedoch eher die Ausnahme, da Banken in der Regel die Börse miteinbeziehen. So muss ein Gegengeschäft vom Kunden explizit gewünscht sein. Eine weitere Bezeichnung hierfür ist Kompensationsgeschäft. Während diese Definition im Wertpapiergeschäft gilt, ist im Außenhandel von Gegengeschäft die Rede, wenn ein Austausch von Waren ohne Zahlungsmittel stattfindet. Hier handelt es sich um einen Tauschhandel, indem bei einem Geschäftsabschluss der Wert der Ware ganz oder zum größten Teil entweder mit einer anderen Ware oder einer Dienstleistung beglichen wird. Besonders im Im- und Export spielt der Kompensationshandel eine wichtige Rolle.

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