Gehaltszuschläge sind Zahlungen, welche das Grundgehalt ergänzen. Hierbei kann es sich sowohl um steuerfreie Zuschläge wie die Zusatzvergütung für die Arbeit am Abend und während der Nacht beziehungsweise am Sonntag und an Feiertagen als auch um grundsätzlich steuerpflichtige Zulagen für bestimmte Tätigkeiten oder zusätzlich zum Grundanforderungsprofil vorhandene Fähigkeiten handeln. Gehaltszuschläge können bereits im Tarifvertrag festgelegt oder frei zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden. Ursprünglich wurden Gehaltszuschläge vorwiegend für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse analog zu den Zulagen bei der Beamtenvergütung vereinbart, heute sind sie auch bei privaten Arbeitsverträgen häufig üblich. Eine Unterscheidung zwischen Gehaltszuschlägen und Gehaltszulagen macht die Umgangssprache nicht.