Geldsektor

Der nicht eindeutig abgegrenzte Begriff Geldsektor bezeichnet in erster Linie Banken und andere Unternehmen wie Fondsgesellschaften, deren Handelsgegenstand Zahlungsmittel sind. Somit gehören auch die Börse und Zentralbanken dem Geldsektor an, üblicherweise werden auch Kontrollinstanzen wie Aufsichtsbehörden diesem zugerechnet. In einem weiteren Sinn rechnet die Wirtschaftswissenschaft auch Versicherungen dem Geldsektor zu. Im engeren Sinn hingegen besteht der Geldsektor in Deutschland aus den drei historisch gewachsenen Bereichen Genossenschaftsbanken, öffentlich-rechtliche Sparkassen und Privatbanken. Bei einer Betrachtung aus der Sicht der Kunden bilden Unternehmen und Kredite aufnehmende oder Spareinlagen unterhaltende Privatkunden ebenfalls einen Teil des Geldsektors.

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