Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine Sanktion des Strafrechtes und wird bei leichteren Vergehen verhängt, für welche eine Freiheitsstrafe als überzogene Bestrafung anzusehen ist. Geldstrafen können im deutschen Strafrecht sowohl im Rahmen einer Hauptverhandlung als auch durch Strafbefehl verhängt werden. Die Angabe der Höhe einer Geldstrafe erfolgt in Tagessätzen, wobei ein Tagessatz dem täglichen Durchschnittseinkommen des Verurteilten entspricht. Einen Teil der Geldstrafe kann der Täter durch gemeinnützige Arbeit ableisten, wobei sich die genauen Bestimmungen zwischen den einzelnen Bundesländern stark unterscheiden. Wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird und der Verurteilte sich nicht um eine anderweitige Lösung wie gemeinnützige Tätigkeiten oder eine Ratenzahlung bemüht, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verwirkt.

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