Geldtransfer

Der Geldtransfer innerhalb der Europäischen Union wird durch die Geldtransfer-Verordnung, die EU-Verordnung 1781/2006 der EG-Kommission, geregelt. Demnach sind sämtliche Banken zum Beispiel dazu verpflichtet, bei einer Bareinzahlung zu einer Überweisung auf ein anderes Konto der Bank des Begünstigten festgelegte Informationen zum Auftraggeber mitzuteilen. So werden dazu Name und Vorname sowie die komplette Anschrift der einzahlenden Person erfragt. Dies soll dazu dienen, der Finanzierung des Terrorismus entgegenzuwirken und Geldwäsche zu verhindern. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Geld in den Finanzkreislauf und Wirtschaftskreislauf, das auf illegale Weise erworben wurde. Besonders im Kampf gegen organisierte Kriminalität spielt das Vorgehen gegen Geldwäscher eine wichtige Rolle.

^