Als Geldverleih gilt die Vergabe eines Kredites in Geldform. Sowohl umgangssprachlich als auch in der Fachsprache ist mit einem Kredit fast immer ein Geldkredit gemeint, während der Warenkredit ausdrücklich als solcher bezeichnet wird. Die ursprüngliche Form des Geldverleihs war die Kreditvergabe gegen ein Pfand, diese lebt heute in der Kreditvergabe von Pfandleihhäusern weiter. In den meisten Fällen findet der Geldverleih heute jedoch ohne Absicherung durch ein konkretes Pfand statt, so dass die Bonität des Kreditnehmers als Sicherheit gewertet wird. Neben dem Geldverleih durch Banken sind Kredite durch den Arbeitgeber sowie Freundschaftsdarlehen im Bekanntenkreis oder durch Verwandte üblich. Eine neue Form der Kreditvergabe stellt die organisierte Vermittlung privater Darlehen dar.