Ein geldwerter Vorteil ist der Bezug von Sachleistungen, welche gemäß der Bestimmungen des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts als Bezüge anzurechnen sind. Die auf geldwerte Vorteile anfallenden Steuern kann der Arbeitgeber pauschal übernehmen. Hinsichtlich der Besteuerung geldwerter Vorteile existieren unterschiedliche Ausnahmen, für welche keine Steuern anfallen. So wird für private Telefongespräche und die private Internetnutzung grundsätzlich Steuerfreiheit angenommen, des Weiteren kann der Arbeitgeber für einen erhöhten Betrag steuerfrei die Kantine bezuschussen oder Essensgutscheine an seine Mitarbeiter ausgeben. Ebenfalls begünstigt ist die Bezuschussung des Anreiseweges zur Arbeit durch Tankgutscheine oder durch einen Zuschuss zur Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. In jedem Fall steuerfrei bleiben geldwerte Vorteile bis zu einem Betrag von 1080 Euro pro Jahr.