Gemeindesteuern

Gemeindesteuern sind die Steuern, deren Erträge ausschließlich den örtlichen Gebietskörperschaften zufließen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Weitere Gewerbesteuern sind die Hundesteuer, die Zweitwohnsteuer, die Vergnügungssteuer sowie die in nur einigen Bundesländern zugelassene Jagdsteuer. Bei kreisangehörigen Gemeinden sowie bei Gemeinden, welche einem Amt, einer Samtgemeinde oder einer Verbandsgemeinde angehören, werden die Gemeindesteuern teilweise an den Gemeindeverband weitergegeben. Einige Gemeinden erheben weitere Gemeindesteuern wie eine Passantenbefragungssteuer in der Stadt Essen; in Köln müssen gewerbliche Sexanbieter eine Sexsteuer bezahlen, welche rechtlich als Sonderform der Vergügungssteuer gilt. Die in vielen Kurorten erhobene Kurtaxe kommt zwar den Kommunen zu, sie gilt angesichts ihrer Zweckbindung jedoch nicht als gewöhnliche Steuer.

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