Das Gemeineigentum ist ein gemeinsames Eigentum einer Gruppe. Es kann sich auf eine kleine Gruppe von Menschen beziehen und das gemeinsame Eigentum der Gemeinschaftsräume in einem in Eigentumswohnungen aufgeteilten Haus bezeichnen oder sich darauf beziehen, dass bestimmte Gegenstände grundsätzlich allen Menschen gehören. In der sozialistischen und kommunistischen Theorie wird das Gemeineigentum an Produktionsmitteln gefordert, in den früheren sozialistischen Ländern wurde dieses jedoch nicht umgesetzt, sondern faktisch durch das Staatseigentum ersetzt. Der Unterschied zum Ideal des Gemeineigentums bestand beim Staatseigentum darin, dass die nominellen Eigentümer, also die Bürger der entsprechenden Länder, keine Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel besaßen. Das skandinavische und schottische Jedermannsrecht kommt den Vorstellungen des Gemeineigentums insoweit nahe, als Naturgüter trotz Privatbesitzes von allen Menschen benutzt werden können.