Gesamtfälligkeit

Als Gesamtfälligkeit wird der Termin verstanden, zu welchem eine Bezahlung unterschiedlicher Fälligkeiten in einer Summe möglich ist, ohne dass dem Schuldner oder dem Gläubiger wirtschaftliche Nachteile entstehen. Der Termin der Gesamtfälligkeit ist immer nach dem Fälligkeitstermin der zuerst und vor dem Fälligkeitstermin der zuletzt zu zahlenden Rechnung. In der wirtschaftlichen Praxis gilt die Errechnung eines Gesamtfälligkeitstermines und die Rechnungsbegleichung zu diesem als ohne Genehmigung des Zahlungsempfängers als nicht zulässig, so dass jede einzelne Fälligkeit bei Nichtbegleichung zum Zahlungsverzug führt. Eine Ursache für diese Behandlung nicht termingerecht beglichener Forderungen liegt im automatisierten Mahnverfahren, welches die Berücksichtigung von Gesamtfälligkeiten nicht vorsieht.

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