Gesamtgläubiger

Der Gesamtgläubiger ist Mitglied einer Gesamtgläubigerschaft. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass jeder einzelne Gläubiger die Begleichung der vollen Schuld vom Schuldner einfordern kann und dieser mit der Bezahlung an den einzelnen Gesamtgläubiger rechtlich seiner Leistungspflicht gegenüber allen Mitgliedern der Gesamtgläubigerschaft nachgekommen ist. Eine von Amts wegen gebildete Gesamtgläubigerschaft gilt unter anderem bei allen Unternehmen, welche die Rechtsform eines Unternehmens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wirken sowie bei informellen Gesellschaften. Privatrechtlich sind Ehegatten üblicherweise Gesamtgläubiger für alle sie gemeinsam betreffenden privatrechtlichen Forderungen. Infolge der Leistung des Schuldners an einen Gesamtgläubiger ist dieser zur anteiligen Weitergabe der erhaltenen Beträge an die weiteren Mitglieder der Gesamtgläubigerschaft verpflichtet.

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