Geschäftsführer

Der Geschäftsführer eines Unternehmens führt dessen Geschäfte mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung. Sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine bestimmen in der Regel Geschäftsführer. Das Handelsgesetzbuch regelt in Deutschland die genauen Aufgaben der Geschäftsführer, üblicherweise geht die Aufgabenbeschreibung über die gesetzliche Definition hinaus. In den Gesellschaftsformen GmbH, GbR, OHG und KGaA sind die Geschäftsführer aus dem Kreis der Gesellschafter zu bestimmen; Genossenschaften und Vereine wählen zumeist Mitglieder zu Geschäftsführern, das Gesetz lässt bei ihnen aber auch einen externen Geschäftsführer zu. Üblicherweise sind Geschäftsführer eines Unternehmens per Vertrag mit Handlungsvollmacht ausgestattet, der Zusammenhang zwischen innerer Geschäftsführung und der Vertretung nach außen besteht jedoch nicht zwingend.

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