Geschäftsgeheimnis

Das Geschäftsgeheimnis besteht aus dem Wissen über Techniken und weitere für das Unternehmen maßgebliche Daten, welche sowohl der Öffentlichkeit als auch den Mitbewerbern gegenüber unbekannt bleiben müssen. Die im Sprachgebrauch nicht immer eingehaltene Unterscheidung zwischen Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen besteht darin, dass es sich bei Geschäftsgeheimnissen um kaufmännische und bei Betriebsgeheimnissen um technische Daten handelt. Die nicht konsequente Unterscheidung zwischen beiden Geheimnisarten findet sich auch in Gesetzestexten. Der Verrat oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen führt zum Verlust des Arbeitsplatzes ebenso wie zu strafrechtlichen Konsequenzen, bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist die Weiterverwendung erworbener Geschäftsgeheimnisse jedoch nicht immer wirksam ausschließbar.

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