Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit meint die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte mit verbindlicher Wirkung abzuschließen. In Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten erwerben Jugendliche die Geschäftsfähigkeit oder volle Geschäftsfähigkeit in einem Alter von achtzehn Jahren. Die Geschäftsfähigkeit kann eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn eine entsprechende Anordnung zum Schutz des Betroffenen nützlich ist, die Betreuung schränkt die Geschäftsfähigkeit jedoch nicht automatisch ein. Vor dem Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit besteht eine beschränkte Geschäftsfähigkeit, vor allem Produkte des täglichen Bedarfs können grundsätzlich von jedem Menschen erworben werden. Eine teilweise Geschäftsfähigkeit tritt in Deutschland ebenso wie in Österreich bereits im Alter von sieben Jahren ein.

^