Geschäftsunfähigkeit bezeichnet die Unmöglichkeit, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen. Von der Geschäftsfähigkeit ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden; diese bedeutet, dass Geschäfte Minderjähriger schwebend unwirksam sind und somit von Erziehungsberechtigten widerrufen werden können. Erwachsene können wegen psychischer Störungen sowohl vollständig als auch teilweise geschäftsunfähig werden, allerdings stellt die Anordnung der Betreuung nicht zwingend die Geschäftsunfähigkeit fest. Von der Geschäftsunfähigkeit grundsätzlich nicht erfasst sind Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs, welche sich nicht wesentlich auf die Vermögenslage auswirken. In der Praxis bezieht sich diese Einschränkung vorwiegend auf Lebensmittelkäufe sowie einfache Besorgungen für den Haushalt. Eine Geschäftsunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung kann nach einer Verbesserung der Gesundheit aufgehoben werden.