Gesetzliche Sozialleistungen sind die Leistungen der Sozialversicherungen sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und vergleichbare Leistungen wie das Wohngeld. In einem erweiterten Sinn werden auch die von Arbeitgebern zu zahlenden Beiträge zur Sozialversicherung als deren gesetzliche Sozialleistungen bezeichnet. Betriebe können die gesetzlichen Sozialleistungen durch freiwillige Leistungen ausweiten, des Weiteren regeln Tarifverträge oftmals den Anspruch der Beschäftigten auf weitere Leistungen. Von Unternehmen zu zahlende gesetzliche Sozialleistungen berechnen sich anhand des Gehaltes oder Lohnes, wobei einzelne Leistungen wie Nachtzuschläge und Sonntagsarbeitszuschläge unberücksichtigt bleiben. In der Kostenrechnung werden gesetzliche Sozialleistungen des Arbeitgebers als Sozialkosten erfasst.