Gesetzliche Rücklagen

Bei Aktiengesellschaften sowie bei Kommanditgesellschaften auf Aktien bestehen die Rücklagen aus gesetzliche und freien Rücklagen. In die gesetzlichen Rücklagen dieser Gesellschaften sind jährlich fünf Prozent des Überschusses zu überführen, sofern noch keine zehn Prozent des Stammkapitals als Rücklage bestehen. Gesetzliche Rücklagen gehören ebenso wie freie Rückstellungen zum Eigenkapital eines Unternehmens. Sobald der gesetzliche vorgeschriebene Betrag erreicht ist, können weitere Beträge als freiwillige Rücklagen dem Gewinn entnommen werden; diese können auch zur Erhöhung der Dividende in schwachen Geschäftsjahren verwendet werden. Weitere gesetzliche Pflichten zur Bildung von Rücklagen bestehen bei Sozialversicherungen sowie hinsichtlich der Altersrückstellungen bei privaten Krankenkassen. Gesetzliche Rücklagen gehören ebenso wie freie Rückstellungen zum Eigenkapital eines Unternehmens.

^