Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; wer privat krankenversichert ist, muss auch den Pflegeversicherungsvertrag privat abschließen. Die Pflegekassen als Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind organisatorisch zwar bei den Krankenkassen angesiedelt, rechtlich sind sie jedoch selbstständig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden als Geldleistung sowie als Sachleistung gewährt, ihre Höhe richtet sich nach der Einstufung des Pflegebedürftigen in drei Pflegeklassen. Die Pflegekassen gewähren neben den Pflegeleistungen auch Zuschüsse bei baulichen Maßnahmen zur Wohnfeldverbesserung.