Die Gewährleistung bezeichnet den gesetzlichen Anspruch eines Erwerbers auf die Beseitigung von Mängeln. Die Ansprüche eines privaten Käufers auf Gewährleistung bestehen gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Produzenten der mangelhaften Ware. Die Gewährleistung beträgt innerhalb der EU grundsätzlich zwei Jahre, wobei innerhalb der ersten sechs Monate der Verkäufer nachweisen muss, dass er fehlerfrei geliefert hat. Die Gewährleistung bezieht sich außer auf gekaufte Waren auch auf Dienstleistungen. Die Gewährleistung kann von Kaufleuten gegenüber Privatkunden nur eingeschränkt vertraglich ausgeschlossen werden. Zwischen der Gewährleistung und der Garantie besteht entgegen der weitgehend üblichen Begriffsverwendung ein Unterschied, da die Garantie freiwillig eingeräumt wird.