Gewährträgerhaftung

Die Gewährträgerhaftung ist ein Begriff aus dem Bankrecht und bezeichnet die Haftung der eine Sparkasse tragenden Körperschaft des öffentlichen Rechtes für alle Verbindlichkeiten der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Bank. Die Gewährträgerhaftung kann auf mehrere Gemeinden, Städte, Landkreise oder Bundesländer aufgeteilt sein, das gilt besonders als Folge von Sparkassenfusionen. Die Gewährträgerhaftung galt bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen früher unbegrenzt. Im Rahmen einer Neufassung des Sparkassengesetzes wurde die Gewährträgerhaftung Mitte 2001 für nach Mitte 2005 neu entstehende Forderungen abgeschafft; Ursache war, dass diese den Sparkassen nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter ungerechtfertigte Vorteile gegenüber anderen Banken verschaffte. Der Zeitraum von Mitte 2001 bis Mitte 2005 gilt hinsichtlich der Gewährträgerhaftung als Übergangsfrist.

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