Gewährleistungswagnis

Das Gewährleistungswagnis ist ein Risiko, welches durch die Pflicht zu möglichen Gewährleistungen entsteht. Auch wenn zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen oder vertraglich vereinbarten Garantie ein Unterschied besteht, können auch Garantiekosten dem Gewährleistungswagnis zugerechnet werden. Die Kalkulation des Gewährleistungswagnisses muss möglichst den tatsächlichen Gewährleistungskosten entsprechen. Für das Gewährleistungswagnis dürfen steuerrechtlich wirksame Rückstellungen gebildet werden. Die Höhe des Gewährleistungswagnisses berechnet sich aus den Kosten für mögliche Preisnachlässe oder Gutschriften sowie aus den für Nachbesserungen anfallenden Kosten. Innerhalb der betrieblichen Kostenrechnung wird das Gewährleistungsrisiko den Kostenträgern wahlweise als Sondereinzelkosten des Vertriebes oder als Gruppengemeinkosten zugeordnet.

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