Die Gewährleistungsversicherung übernimmt die Kosten einer Nachbesserung, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der Gewährleistungsfrist verlangt. Die Gültigkeit einer solchen Versicherung entspricht üblicherweise der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. Falls das Unternehmen freiwillig eine zusätzliche Garantie anbietet, ist der Abschluss einer Garantiekostenversicherung mit verlängerter Laufzeit möglich. Diese ist sprachlich von der durch den Verbraucher abgeschlossenen Garantieversicherung beziehungsweise Garantieverlängerung zu unterscheiden. Der Unterschied zwischen einer Gewährleistungsversicherung und einer Gewährleistungsbürgschaft besteht darin, dass die Versicherung die für eine Gewährleistung notwendigen Kosten unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Versicherungsnehmers trägt, während die Bürgschaft nur bei der Nichterbringung der erforderlichen Leistung greift.