Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beläuft sich grundsätzlich auf zwei Jahre. Allerdings liegt die Beweislast, dass die gelieferte Sache keine Mängel aufweist, nur während der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist beim Verkäufer, danach geht sie auf den Erwerber über. Die Gewährleistungsfrist kann bei einem Verkauf durch einen Kaufmann an eine Privatperson nur in wenigen Ausnahmefällen eingeschränkt werden, welche vor allem geringwertige und gebrauchte Waren betreffen. Bei Gebrauchtwagen können Händler die Gewährleistungsfrist nur bei sehr alten oder mindestens 200 000 Kilometer gefahrenen Fahrzeuge verkürzen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist von der Garantiezeit zu unterscheiden, da die Garantie auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beruht. Im Baugewerbe gelten beispielsweise in Deutschland längere Gewährleistungsfristen.

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