Gewinnabführungsvertrag

Die Regeln zum Gewinnabführungsvertrag finden sich im Aktiengesetz, die Ausweitung der entsprechenden Bestimmungen auf Unternehmen mit anderen Rechtsformen erfolgte im Rahmen der Rechtsprechung. Ein Gewinnabführungsvertrag verpflichtet das abführende Unternehmen, den erzielten Gewinn an den begünstigten Vertragspartner abzuführen. In der Praxis werden Gewinnabführungsverträge überwiegend zwischen Konzerngesellschaften abgeschlossen. Der Gesetzeslage gemäß führt der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages alleine jedoch nicht dazu, dass beide Gesellschaften von Rechts wegen einen Konzern bilden. Diese Annahme gilt nur, wenn zusätzlich zum Gewinnabführungsvertrag auch ein Beherrschungsvertrag besteht. Der Gewinnabführungsvertrag gilt auch bei negativen Gewinnen und begründet somit ebenfalls eine Übertragung von Verlusten.

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