Gewinnabschöpfung

Die Gewinnabschöpfung bezeichnet die Möglichkeit, den durch ungerechtfertigtes Handeln erzielten Vorteil einzuziehen. Im Falle unlauteren Wettbewerbs erfolgt eine Gewinnabschöpfung zugunsten der Staatskasse, wenn eine große Anzahl an Abnehmern von einem jeweils nur geringen Schaden betroffen sind. Eine vergleichbare Form der Gewinnabschöpfung erfolgt bei Verstößen gegen das Kartellrecht. In Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit besagt das Prinzip der Gewinnabschöpfung, dass der zu Unrecht erzielte Gewinn die Untergrenze des zu verhängenden Bußgeldes bildet. Umgangssprachlich wird auch der Verfall unrechtmäßiger Bereicherungen nach dem Strafrecht als Gewinnabschöpfung bezeichnet. Der Verfall verfolgt ebenso wie die Gewinnabschöpfung im engeren Sinn das Ziel, zu Unrecht erworbene Vorteile einzuziehen.

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