In der Wirtschaft findet eine Gewinnkontrolle statt, wenn Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. In diesem Fall können die betroffenen Firmen bei übermäßig hohen Gewinnen zu Preissenkungen gezwungen werden; bekannte Beispiele für Preisreduzierungen nach einer Gewinnkontrolle in Deutschland sind Postentgelte sowie Netznutzungsentgelte der Stromnetzbetreiber. Diese Form der Gewinnkontrolle gehört als Preismissbrauchsaufsicht zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes. Innerhalb eines Unternehmens wird als Gewinnkontrolle die Überprüfung der kalkulierten Preise bezeichnet, mittels derer festgestellt wird, ob auf Grund von Veränderungen bei Kosten oder Einkaufspreisen möglicherweise der gewünschte Gewinn nicht mehr erzielt wird. Im Glücksspielbereich bezeichnet die Gewinnkontrolle die Auswertung eines Spielscheines; diese ist besonders bei VEW-Systemen im Zahlenlotto erforderlich, da bei diesen die erzielten Gewinnklassen nicht sofort erkennbar sind.