Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag beruht darauf, dass der festgestellte Bilanzgewinn nicht vollständig ausgeschüttet, sondern zum Teil auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen wird. Der entsprechende Bilanzposten heißt Gewinnvortrag/Verlustvortrag und wirkt sich auf den wirtschaftlichen Erfolg des Folgejahres aus. Bei Aktiengesellschaften entsteht ein Gewinnvortrag aus einer nur teilweisen Gewinnauszahlung in Form der Dividende. Viele Gesellschaften nutzen das Instrument des Gewinnvortrages, um eine gleichbleibende Dividendenzahlung vorzunehmen. Vor der Berechnung des Jahresüberschusses beziehungsweise des Jahresfehlbetrages ist der Gewinnvortrag beziehungsweise der Verlustvortrag des letzten Jahres aufzulösen. Der Gewinn- oder Verlustvortrag des Bilanzrechts darf nicht mit dem Verlustvortrag im Steuerrecht verwechselt werden, für dessen Anwendung abweichende Bestimmungen gelten.

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