Eine Gewinnwarnung geben Aktiengesellschaften aus, wenn die Höhe des zunächst prognostizierten Gewinnes voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Die Gewinnwarnung gehört zu den vorgeschriebenen Ad-hoc-Meldungen, zu deren Abgaben Aktiengesellschaften verpflichtet sind. Eine Gewinnwarnung bewirkt üblicherweise, dass der Aktienkurs eines Unternehmens fällt, da die mögliche Dividende bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigenden Anleger verkaufen. Dieser Effekt verschärft sich, da als Folge der Gewinnwarnung und der fallenden Kurse weitere Verkäufe vorgenommen werden. Sprachforscher schlagen bislang ohne Erfolg den Ersatz des Begriffes Gewinnwarnung durch das Wort Gewinnerwartungswarnung vor, da letztendlich nicht vor einem möglichen Gewinn, sondern vor dessen Verringerung gewarnt wird.