Giroeinlagen sind die Einlagen der Kontoinhaber auf einem Girokonto. Diese dienen grundsätzlich dem Zahlungsverkehr und nicht dem Ansammeln von Sparguthaben, so dass nur wenige Banken die bei ihnen gehaltenen Giroeinlagen geringfügig verzinsen. Der zur Verfügung stehende Betrag ergibt sich aus dem Guthaben zuzüglich des Dispositionskredites. Giroeinlagen gehören zu den Sichteinlagen, deren Rückzahlung der Kunde jederzeit verlangen kann. Die Verfügung über Sichteinlagen erfolgt zunehmend im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, so dass der Kunde den Betrag nicht als Bargeld zurückfordert. Sie werden ebenso wie Spareinlagen von der Einlagensicherung der Bank erfasst. Als Bodensatz gilt der Teil der Giroeinlagen, welcher erfahrungsgemäß nicht von Kunden zurückgefordert und somit für die Bank zur Kreditvergabe verfügbar ist.