Girogeschäft

Das Girogeschäft einer Bank umfasst die Durchführung des gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Zum Girogeschäft zählen unter anderem der Überweisungsverkehr und die Bearbeitung von Lastschriften und Einzugsermächtigungen sowie die Bearbeitung elektronischer Zahlungsweisen. Das Girogeschäft gehört zu den zentralen Aufgaben und Bankgeschäften einer Vollbank, die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Kreditwesengesetz. Einige wenige Spezialbanken bieten kein Girogeschäft an. Eine deutliche Veränderung des Girogeschäftes war die weitgehende Ablösung der bargeldlosen Scheckzahlungen durch elektronische Zahlverfahren. Voraussetzung für die Teilnahme am Girogeschäft ist der Besitz eines Girokontos, lediglich für eingehende Überweisungen in begrenzter Höhe lässt sich ersatzweise ein Sparkonto verwenden.

^