Das Girokonto dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, zusätzlich sind Bareinzahlungen auf das und Barabhebungen von einem Girokonto möglich. Ein Girokonto ist für die Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr erforderlich, dennoch ist das von der EU geforderte Recht auf ein solches Konto in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt worden. Viele Banken bieten das Girokonto kostenlos an, wobei häufig Voraussetzungen wie ein Mindestgeldeingang oder die Führung des Kontos über das Online-Banking zu berücksichtigen sind. Um alle Funktionen eines Girokontos einschließlich des Dispositionskredites nutzen zu können, muss der Kontoinhaber volljährig sein. Girokonten für Minderjährige können mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten eröffnet werden, für Auszubildende sind sie erforderlich, da der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung auf dieses überweist.