Die Girosammelverwahrung ist eine Möglichkeit, Wertpapiere durch die beauftragte Bank verwahren zu lassen. Dabei werden nicht die einzelnen konkret vorhandenen Wertpapiere einem Eigentümer zugeteilt, sondern diesem ein anteiliges Recht an den verwahrten Papieren eingeräumt. Die Girosammelverwahrung von Namensaktien ist möglich, indem für diesen Zweck ein Blankoindossament ausgestellt wird. Bei Käufen und Verkäufen erfolgt im Rahmen der Girosammelverwahrung keine Übergabe konkreter effektiver Stücke, sondern eine Umbuchung der entsprechenden Besitzanteile. Aus formalrechtlichen Gründen unterscheidet sich die Girosammelverwahrung in ihrer Durchführung geringfügig nach im Inland und im Ausland ausgegebenen Papieren. Die Girosammelverwahrung ist heute die übliche Form der Depotverwahrung.