Gläubiger

In Deutschland und Österreich bezeichnet der Begriff Gläubiger jede Person, welche über eine berechtigte Forderung verfügt. In der Schweiz wird als Gläubiger jedoch nur der Betreiber in einem Betreibungsverfahren bezeichnet. Der Begriff Gläubiger ist eine Übersetzung des italienischen Wortes Creditore. Zumeist wird Gläubiger als Begriff für den berechtigten Empfänger einer Geldleistung verwendet, rechtlich ist aber auch der Besteller von Ware Gläubiger hinsichtlich ihrer Lieferung. Kontoinhaber sind aus rechtlichen Gesichtspunkten Gläubiger hinsichtlich ihres Guthabens. Im Insolvenzfall bilden Gläubiger eine als Gläubigerversammlung bezeichnete Interessengemeinschaft. Dem Synonym Gläubiger steht auf der anderen Seite grundsätzlich ein Schuldner gegenüber, auch dieses Verhältnis besteht rechtlich sowohl hinsichtlich Geldforderungen als auch bezüglich Sachforderungen. Auch der Besitzer einer Anleihe ist Gläubiger.

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