In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet die Gläubigerforderung jeden Anspruch einer natürlichen oder juristischen Person gegenüber einem anderen Wirtschaftssubjekt. Diese Bezeichnung bezieht sich sowohl auf Geldforderungen als auch auf zu erbringende Sachleistungen. Im Insolvenzrecht bezieht sich die Gläubigerforderung auf die von den einzelnen Gläubigern angemeldeten Forderungen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens zumeist teilweise befriedigt werden. In der Bilanz gehören die um die vermutliche Ausfallquote korrigierten Gläubigerforderungen eines Unternehmens zu dessen Aktivposten, während die ihm gegenüber bestehenden Ansprüche als Passiva gebucht werden. Einlagen bei Geldinstituten stellen eine besondere Form der Gläubigerforderung an die Bank dar, bei welcher der Sparer als Gläubiger gilt.