Gläubigergemeinschaft

Im rechtlichen Sinn liegt eine Gläubigergemeinschaft vor, wenn der Schuldner die Leistung nur gegenüber allen Gläubigern gemeinsam beziehungsweise gegenüber dem Vertreter der Gemeinschaft leisten kann. In der Praxis ist die Gläubigergemeinschaft vor allem bei einer Insolvenz von Bedeutung. In diesem Fall wird sie durch den Insolvenzverwalter vertreten, an den die Schuldner des insolventen Unternehmens ihre Leistungen erbringen. Der Gläubigergemeinschaft kommen im Insolvenzrecht weitere Befugnisse wie die Entscheidung über einen Vergleich zu. Die Gläubigergemeinschaft stellt im deutschen Recht jedoch keine eigenständige juristische Person dar. Da Leistungen an einzelne Gläubiger beim Bestehen einer Gläubigergemeinschaft nicht mehr zulässig sind, gewährleistet diese die gleichmäßige Verteilung der zu betreibenden Teilforderungen.

^