Im engen Sinn bezeichnet das Gläubigerkündigungsrecht das Recht des Halters einer Anleihe oder Schuldverschreibung, diese vor Ablauf des vereinbarten Anlagezeitraumes zu kündigen. Dieses Gläubigerkündigungsrecht kann während der gesamten Laufzeit der Anleihe ebenso wie zu bestimmten Terminen als Option eingeräumt werden. Wenn das Gläubigerkündigungsrecht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, haben Inhaber von Anleihen kein Kündigungsrecht; der mögliche Verkauf über die Börse bleibt davon unberührt, zumal es sich bei diesem nicht um die Rückgabe der erworbenen Anleihen an den Aussteller handelt. Im weiteren Sinne bezeichnet das Gläubigerkündigungsrecht das Recht von Gläubigern, eine Kündigung vorzunehmen. Dieses besteht für Anleger regelmäßig durch vertragliche Vereinbarungen wie die jederzeitige Abrufbarkeit des Guthabens auf einem Tagesgeldkonto, während Banken als Kreditgeber und Gläubiger nur bei grober Pflichtverletzung der Schuldner kündigen dürfen.