Gläubigerschutz

Der Gläubigerschutz umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die einen Gläubiger vor Zahlungsausfällen schützen. Er hat sich prägend auf die Gesetzgebung ausgewirkt, auch wenn die wesentlichen Gesetzesbücher den Begriff nicht explizit nennen. Im Insolvenzverfahren bewirkt der Gläubigerschutz eine faire Verteilung der vorhandenen Masse, sein eigentliches Ziel besteht jedoch in der Vermeidung von Insolvenzen. Der Gläubigerschutz bezieht sich nicht ausschließlich auf direkte finanzielle Leistungen, sondern wie beim vorgeschriebenen Sicherungsschein in der Reisebranche auch auf die Erfüllung bezahlter Sachleistungen. Im Bankensektor besteht mit der Einlagensicherung eine besondere Form des Gläubigerschutzes. Der Schutz des Gläubigers beginnt mit den gesetzlichen Vorschriften zur Verringerung des Informationsrisikos.

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