Gläubigertitel

Der Gläubigertitel ist Voraussetzung für die Eintreibung einer ausstehenden Schuld durch den Gerichtsvollzieher oder eine Kontopfändung. Ein gerichtlicher Titel wird erlassen, wenn der Schuldner einem gegen ihn ergangenen Mahnbescheid nicht widersprochen hat oder wenn ein Verfahren im Anschluss an den Widerspruch den Anspruch bestätigt hat. Sollte der Schuldner angeben, über keine Vermögenswerte zu verfügen, erlaubt der Gläubigertitel, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen. Gegen die Zwangsvollstreckung ist eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage möglich, bei deren Behandlung die Rechtmäßigkeit des Gläubigertitels an sich nicht geprüft wird, da Einwendungen hiergegen im zuvor durchgeführten Verfahren vorzubringen waren.

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