Glasversicherung

Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und ergänzt die Hausratversicherung. Sie war ursprünglich als Bestandteil in dieser enthalten, was heute überwiegend nicht mehr der Fall ist. Die Glasversicherung entfaltet anders als die Hausratversicherung keine Außenwirkung. Aus diesem Grund sind Beschädigungen an Vitrinen nur versichert, wenn der Schadensfall innerhalb des versicherten Gebäudes auftritt und nicht bei einem eventuellen Transport oder bei einem Aufstellen des Möbels an einer anderen Stelle, soweit diese nicht zusätzlich versichert wurde. Außer der Hausratversicherung kann die Glasversicherung beziehungsweise Glasbruchversicherung auch eine bestehende Gebäudeversicherung ergänzen. Eine Besonderheit ist, dass Schäden durch Brand oder Einbruchdiebstahl auch bei Glas nicht über die Glasversicherung, sondern über die Hausratversicherung versichert sind.

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