Glattstellung

Die Glattstellung im engeren Sinn ist die von einer Bank vorgenommene Transaktion, mittels derer offene Posten ausgeglichen werden. Glattstellungen sind besonders im Terminhandel vonnöten, damit die Bank mögliche Forderungen nicht mit hohen Eigenkapitalsummen unterlegen muss. Die Glattstellung erfordert, dass beide Positionen mit identischen Beträgen und Fälligkeitsdaten ausgestattet sind, in anderen Fällen erfolgt sie nur teilweise oder nur vorübergehend. In einer weiteren Bedeutung wird als Glattstellung auch der Kontoausgleich bezeichnet; diese Bezeichnung wenden Banken vor allem an, wenn sie Kunden zum Ausgleich eines Kontos nach dessen Bonitätsverschlechterung oder nach der Kündigung beziehungsweise Verringerung des Kreditrahmens auf dem Girokonto auffordern.

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