Großkredit

Umgangssprachlich ist ein Großkredit ein Kredit in großer Höhe. Diese Kredite werden oftmals von einem Kreditkonsistorium vergeben. Tatsächlich existiert für den Großkredit jedoch eine offizielle Definition. So werden als Großkredite Darlehen bezeichnet, bei welchen die Summe aller an einen einzelnen Kreditnehmer vergebenen Kredite mindestens zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank beträgt. Großkredite nach offizieller Definition unterliegen der Aufsicht durch die BaFin und müssen zur Weitergabe an diese an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden und unterliegen rein theoretisch keinerlei Obergrenzen. In einer zweiten Bedeutung meint der Großkredit, dass mindestens zehn Prozent der kompletten Kreditsumme an ein einzelnes Unternehmen vergeben wird, in diesem Fall ist ab einem Wert von fünfundzwanzig Prozent der Kreditsumme nicht alleine die Meldung an die BaFin, sondern deren ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

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