Gründungsprüfung

Die Gründungsprüfung untersucht, ob eine Gründung ordnungsgemäß erfolgt ist. In vielen Fällen reicht eine interne Gründungsprüfung, welche vornehmlich durch Vorstände und Aufsichtsräte durchgeführt wird. Eine externe Gründungsprüfung wird angeordnet, wenn seitens der IHK oder anderer Institutionen Interessenkollisionen vermutet werden. Zwingend erforderlich ist die externe Gründungsprüfung nach einer qualifizierten Gründung einer Aktiengesellschaft. Zu den Aufgaben der Gründungsprüfung einer Kapitalgesellschaft gehört die Kontrolle der Angaben zu Einlagen und zum Stammkapital beziehungsweise Grundkapital ebenso wie die Überprüfung der ordnungsgemäßen Bewertung von Sacheinlagen. Der Bericht über die Gründungsprüfung wird dem zuständigen Handelsgericht ebenso wie dem Vorstand übergeben, das für das Gericht bestimmte Exemplar ist uneingeschränkt einsehbar.

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