Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer (GrErwSt) fällt in Deutschland grundsätzlich beim Erwerb eines Grundstückes an, sie entfällt jedoch, wenn an ihrer Stelle für den Eigentumsübergang Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu zahlen ist. Die Höhe der Grunderwerbssteuer unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Grunderwerbssteuer fällt auch für den Kauf von Gebäuden an, welche sich auf weiterhin fremdem Boden befinden; bei einem einheitlichen Vertragswerk über den Grundstückserwerb und die Errichtung von Gebäuden unterliegen auch die Baukosten der Grunderwerbssteuer. Schuldner der Grunderwerbssteuer gegenüber dem Finanzamt sind Käufer und Verkäufer gleichermaßen, üblicherweise übernimmt der Erwerber eines Grundstückes die Zahlung der Steuerlast.

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