Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag entspricht bei der deutschen Einkommenssteuer (im Steuerrecht Einkommensteuer genannt) dem Existenzminimum, welches nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steuerfrei bleiben muss. Der tatsächliche Grundfreibetrag liegt geringfügig über dem Existenzminimum. Grundlage für die Berechnung des Grundfreibetrages ist der Regelsatz der Sozialhilfe. Der Grundfreibetrag umfasst den Regelbedarf sowie die durchschnittlichen Unterkunftskosten und Heizkosten, bei Kindern aus dem Lebensbedarf und den Bildungsaufwendungen. Der Grundfreibetrag wird alle zwei Jahre überprüft und zumeist erhöht. In Österreich bezeichnet der Grundfreibetrag zusätzlich einen prozentualen Freibetrag, welcher bei der Gewinnermittlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zu einem Gewinnanteil von 30 000 Euro gewährt wird.

^